Wehrgeld

* Wehrgeld zahlen müssen.

Wehrgeld, nach mittelalterlichem Strafrecht, wonach fast alle Vergehen und Verbrechen mit Geld zu sühnen waren, ist ein dem Verletzten zu persönlicher Genugthung, Busse (Wette, fredum) dagegen ein zur Sühne des gestörten Friedens dem Volke, später dem Landesherrn zu entrichtendes Strafgeld. Die alten Volksrechte verzeichnen auch bei allen Gattungen von Thieren sorgfältig deren Wehrgeld, das im Fall von Tödtung oder Beschädigung der Eigenthümer zu erheben hatte. Wenn übrigens der Schaden mehr durch Zufall zugefügt wurde, lag kein Friedensbruch vor. (Scheffel, Ekkehard, I, 176.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1866.
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